Teilzeitmitarbeitende im KMU: Das musst du beachten

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05.05.2025 17:44:08

Teilzeitstellen bringen Flexibilität – aber auch Pflichten. Hier erfährst du, was du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber in der Schweiz wissen musst.

Gleichbehandlung ist Pflicht

Egal ob 40 oder 100 Prozent: Teilzeitmitarbeitende haben die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte – zum Beispiel bei:

  • Lohn (gleicher Stundenlohn)
  • Ferien (mindestens vier Wochen pro Jahr, anteilsmässig)
  • Sozialleistungen (AHV, BVG, UVG)
  • Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten

Wichtig: Du musst Teilzeitmitarbeitende über offene Vollzeitstellen informieren.

Der Arbeitsvertrag muss klar sein

Ein sauber formulierter Vertrag schützt beide Seiten. Achte darauf, dass folgende Punkte enthalten sind:

  • Arbeitspensum und -tage
  • Lohn (inkl. Ferienlohn bei Stundenlohn)
  • Überstundenregelung
  • Kündigungsfrist
  • Nebenbeschäftigung und Konkurrenzverbot

Tipp: Halte die Arbeitszeiterfassung schriftlich fest – auch bei Teilzeit.

Arbeitszeit erfassen: zwei Methoden

Du kannst zwischen zwei Varianten wählen:

  • Zeitmethode: Du rechnest nur an den vereinbarten Arbeitstagen ab.
  • Wertmethode: Du verteilst die Arbeitszeit gleichmässig auf alle Werktage.

Beide Varianten sind erlaubt – wichtig ist, dass du sie konsequent und transparent anwendest.

Arbeitszeiten und ihre Erfassung – ein Leitfaden für Arbeitgebende

Überstunden - was gilt bei Teilzeit?

Auch Teilzeitmitarbeitende dürfen Überstunden machen. Die Regeln:

  • Bis zur betriebsüblichen Vollzeit gilt: Mehrarbeit ohne Zuschlag
  • Darüber hinaus: Überstunden – gleich vergütet wie bei Vollzeit
  • Regelungen müssen im Vertrag stehen

Überstunden bei Mitarbeitenden – was ist erlaubt?

Ferien korrekt berechnen

Teilzeit bedeutet nicht weniger Anspruch. Du rechnest die Ferien einfach anteilsmässig zum Pensum.

  • Stundenlohn: Ferienlohn separat ausweisen (z. B. 8,33 Prozent)
  • Monatslohn: Anzahl Ferientage je nach Wochentagen

Eine Auszahlung von Ferien ist nur bei sehr kurzfristigen Einsätzen erlaubt.

Feiertage und Teilzeit: So entschädigst du Mitarbeitende korrekt - mit gratis Leitfaden

Sozialversicherungen - darauf musst du achten

Beiträge zu AHV, ALV, BVG und UVG richten sich nach dem Einkommen und Pensum.

  • Unfallversicherung: Ab acht Wochenstunden deckt sie auch Nichtberufsunfälle
  • BVG: Einstieg ab CHF 22’050 Jahreslohn (Stand 2025)

Wenn Mitarbeitende mehrere Teilzeitjobs haben

In der zweiten Säule (BVG) kann es zu Lücken kommen. Kläre, ob eine freiwillige Pensionskassenlösung oder eine Säule 3a sinnvoll ist – und weise deine Mitarbeitenden darauf hin.

Sozialversicherungs-Kennzahlen für die Lohnbuchhaltung inkl. Merkblatt

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Krankheit, Mutterschaft und Elternzeit

Auch Teilzeitkräfte haben bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung – proportional zum Pensum. Beachte:

  • Sperrfristen gelten (z. B. 30 Tage im 1. Dienstjahr)
  • Du kannst vertraglich regeln, ab wann ein Arztzeugnis nötig ist

Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub

  • Mutterschaft: 14 Wochen, 80 Prozent Lohn (über EO)
  • Vaterschaft: Zwei Wochen bezahlt
  • Betreuungspflichten: Auch hier gilt Kündigungsschutz und Anspruch auf bezahlte Abwesenheiten

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Nebenjobs und Konkurrenzverbot

Ein Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt – solange er deine Interessen als Arbeitgeber:in nicht verletzt. Ein Konkurrenzverbot kannst du im Vertrag aufnehmen, es darf aber nicht übertrieben sein.

Achtung bei der Arbeit auf Abruf

Teilzeit ist nicht gleich Teilzeit. Bei unechter Abrufarbeit (kein Mindestpensum) gelten spezielle Regeln:

  • Lohnfortzahlungspflicht bei eingeplanten Einsätzen
  • Anspruch auf Entschädigung bei kurzfristiger Streichung von Einsätzen
  • Kündigungsfrist wie bei regulären Anstellungen

👉 Bei dieser Form lohnt sich eine präzise Regelung im Vertrag.

Organisation vereinfachen – digital arbeiten

Teilzeit bedeutet mehr Aufwand in der Personalplanung. Mit KLARA kannst du:

  • Arbeitszeiten digital erfassen
  • Überstunden, Ferien und Krankentage verwalten
  • Lohnabrechnungen korrekt erstellen

Weniger Papierkram – mehr Zeit fürs Wesentliche.

Fazit: Klar regeln, fair umsetzen

Teilzeit bringt Vorteile – aber nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Achte auf:

  • Gleichbehandlung
  • Verständliche Verträge
  • Transparente Zeiterfassung
  • Richtige Sozialversicherungen
  • Einhaltung gesetzlicher Schutzfristen

So bietest du faire Arbeitsbedingungen – und stärkst die Zufriedenheit in deinem Team.


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