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2020 war kein typisches Jahr – auch nicht für die meisten Firmen und Arbeitgeber. Was dieses Jahr auch nicht typisch sein wird: die Jahreslohnmeldung.
Dank der neu erstellten Lohnartensteuerung von KLARA kannst du ab sofort allfällige Kurzarbeitszeiten einfach in deine Lohnabrechnung eintragen.