1 Saldenvorträge
Bei Bilanzkonten muss der Saldo ins neue Geschäftsjahr übernommen werden. Achte darauf, dass die aktuellen Saldenvorträge mit denjenigen übereinstimmen, die im letzten Jahresabschluss freigegeben wurden.
2 Verlust und Gewinn
Sind Verlust und Gewinn vom Vorjahr beschlossen und korrekt verbucht? Wurde noch die Bildung von Reserven beschlossen? Wenn ja, denk daran, diese ebenfalls korrekt zu verbuchen. Der Saldo des Gewinn- und Verlustvortrages soll gemäss Anhang der Jahresrechnung «Antrag über Verwendung des Bilanzgewinnes» übereinstimmen.
3 Bankkonten und Kasse
Stelle sicher, dass das Konto in der Buchhaltung den gleichen Saldo aufweist, wie der Bankauszug. Entsprechend muss der Kassensaldo mit dem Kassenauszug übereinstimmen. Dabei das Mietkautionskonto nicht vergessen! Falls du mit Fremdwährungen arbeitest, diese mit dem Endjahreskurs gemäss der eidgenössischen Steuerverwaltung verbuchen. Solltest du beim Abgleich über Unstimmigkeiten stolpern, überprüfst du am besten den Saldo jedes Monats, bis du den Fehler findest.
Tipp: Gleiche deine Konten regelmässig ab! So sparst du beim Jahresabschluss Zeit und Nerven. Mit dem automatischen Bankabgleich, der im Abo von «KLARA Buchhaltung RELAX» enthalten ist, erledigst du das per Mausklick in wenigen Minuten.
4 Debitoren und Kreditoren
Du führst keine doppelte Buchhaltung? Dann erstelle per Abschlussdatum eine offene Postenliste: Je eine für die Debitoren und eine für die Kreditoren, in der du festhältst, welche Rechnungen per Geschäftsjahresende noch offen sind. Ebenfalls kannst du daneben eine Spalte einfügen, wo ersichtlich ist, wann diese Rechnungen bezahlt wurden. Wir empfehlen dir, eine Kopie der offenen Rechnungen beizulegen. Der Saldo (Summe) der offenen Posten wird per Abschlussdatum verbucht, sodass er in der Buchhaltung mit der Liste übereinstimmt.
5 Transitorische Buchungen
Transitorische Buchungen, also Guthaben und Schulden, sorgen besonders oft für Kopfzerbrechen. Löse die transitorischen Aktiven (TA) sowie die transitorischen Passiven (TP) auf Anfang des Geschäftsjahres auf und verbuche sie per Abschlussjahr.
6 Warenvorräte und Anlagevermögen
Bewerte deine Warenvorräte, halbfertige Erzeugnisse, angefangen Arbeiten und verbuche diesen Wert in deiner Buchhaltung. Wusstest du, dass du diese mit 2/3 bewerten darfst? Dies muss einfach im Anhang sauber ausgewiesen sein. Nicht erlaubt hingegen ist die Überbewertung dieser Positionen. Das Anlagevermögen soll jährlich abgeschrieben werden, gemäss der Abschreibungstabelle der eidgenössischen Steuerverwaltung. Dies kann vom Buchwert oder Anschaffungswert sein. Wichtig ist, dass du es jedes Jahr gleich machst.
7 Löhne
Überprüfe, ob die Löhne bereinigt und brutto verbucht wurden. Solltest du keine Lohnbuchhaltung führen, legst du am besten pro Person, die für dich arbeitet, ein Lohnblatt bei. Achte darauf, dass der Saldo des Lohnkontos mit dem der AHV-Lohnmeldung übereinstimmt. Wenn du Mitarbeitende hast, die nicht AHV-pflichtig sind, beispielsweise Lehrlinge oder Rentner, empfehlen wir, mehrere Lohnkonten in der Finanzbuchhaltung zu führen. Hier erklären wir dir, wie du den Lohnausweis 2021 mit Corona-Erwerbsersatz richtig ausfüllst.
8 Sozialversicherungen
Hier musst du darauf achten, alle Schlussrechnungen der verschiedenen Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV, BVG, UVG und KTG) korrekt zu verbuchen. Denk daran, eine Kopie der Jahresabrechnung (Schlussrechnung) in den Abschlussordner zu legen.
9 Privatanteile
Deine Mitarbeitenden benutzen einen Geschäftswagen? Seit Januar 2022 gilt neu eine Pauschale von 0,9 Prozent für dessen Privatnutzung. Mehr dazu erfährst du hier.